Diese AGB können jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem auf der Seite erreichbaren Link https://www.kerstin-hardt.com/ aufgerufen, ausgedruckt sowie heruntergeladen bzw. gespeichert werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kerstin Hardt
§1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Kerstin Hardt GmbH, Hauptstraße 36 in 61462 Königstein im Taunus (im Folgenden Kerstin Hardt) und Ihnen als Vertragspartner (im Folgenden: Kunde).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie erlangen nur Geltung, falls sie zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart wurden.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser Vereinbarung und der Widerrufsbelehrung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 I BGB). Aufgrund gesetzlicher Schutzvorschriften ausschließlich für Verbraucher geltende Regelungen sind gesondert benannt.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Kerstin Hardt ist Gesundheits- und Persönlichkeitstrainerin. Sie begleitet als Coach Menschen und Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Balance, Lebenskraft und Erfolg.
- Dem Kunden ist bekannt, dass Kerstin Hardt keine Ärztin ist und keine medizinischen Diagnosen stellen oder Behandlungen verordnen kann.
- Der im Einzelnen zwischen den Parteien maßgebliche Vertragsgegenstand und Leistungsumfang bestimmt sich nach dem jeweiligen Produkt. Das Leistungsportfolio von Kerstin Hardt umfasst sowohl Veranstaltungen (sogenannte 1-Tages Seminare), Intensiv-Seminare, als auch Einzel-Coachings (in der Regel mit einem Teilnehmenden) und Mentoring-Programme (mit einer bestimmten Laufzeit). Einzel-Coachings können sowohl in kurzen Coaching-Einheiten (sogenannte Zoom-Coachings) als auch über mehrere Stunden (sogenannte Tages-Coachings) konzipiert werden. Einzelvertraglich können zudem Vorträge von Kerstin Hardt auf kundeneigenen Veranstaltungsformaten gebucht werden. Schließlich bietet Kerstin Hardt die Bereitstellung unterschiedlicher digitaler kostenpflichtiger und kostenloser Produkte in ihrem Online-Shop an.
- Die Website www.kerstin-hardt.com sowie der dortige Online-Shop werden als Dienst von Kerstin Hardt bereitgestellt. Kerstin Hardt bietet, soweit technisch möglich, die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Website und des Online-Shops. Sie ist berechtigt, die Gestaltung der Website und des Online-Shops jederzeit ohne Angabe von Gründen anzupassen sowie den Dienst ganz oder teilweise einzustellen, zu erweitern oder zu ändern.
- Sofern zwischen den Parteien nichts Konkretes vereinbart wurde, wird eine Tätigkeit geschuldet, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung entspricht.
- Geschuldet wird in jedem Fall nur eine Tätigkeit, keinesfalls ein bestimmter Erfolg. Ein von Kunden subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Insoweit übernimmt Kerstin Hardt keinerlei Erfolgsgarantie. Der Kunde ist in erster Linie selbst für seinen Erfolg und seine Entscheidungen verantwortlich.
- Soweit Kerstin Hardt über ihre jeweilige Leistungspflicht hinaus freiwillig und kostenlos Inhalte und/oder Dienstleistungen bereitstellt, erfolgt dies ohne Übernahme einer Rechtspflicht hierzu. Kerstin Hardt ist jederzeit berechtigt, diese Leistungen zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken.
- Sollte Kerstin Hardt die Entwicklung von Konzepten oder Strategien schulden, so wird trotz allem kein Erfolg geschuldet. Es handelt sich lediglich um eine Dienstleistung in Form einer Unterstützungs- und Beratungsleistung und der Vermittlung von Know-how. Konzepte und Strategien sind als Teil bzw. Nebenprodukt der Coachingleistung stehts ebenfalls eine Dienstleistung.
§3 Zustandekommen des Vertrags
- Die Darstellungen der verschiedenen Dienstleistungen und Produkte auf der Webseite von Kerstin Hardt stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
- Das Zustandekommen des jeweiligen Vertrages richtet sich nach der jeweiligen Dienstleistung bzw. dem jeweiligen Produkt. Einzelne Dienstleistungen und Produkte können direkt über den Online-Shop gebucht werden, andere bedürfen einer individuellen, auf den jeweiligen Kunden und seine Bedürfnisse abgestimmten, einzelvertraglichen Vereinbarung.
- Soweit es sich um die Teilnahme an einer Veranstaltung (einem sogenannten 1-Tages-Seminar) zu festen Konditionen und Bedingungen handelt, gibt der Kunde durch die Buchung über den Online-Shop ein für ihn verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Im Rahmen der Buchung sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Die Annahme erfolgt durch Zusenden einer Bestätigungsmail durch Kerstin Hardt an den Kunden. Der Vertrag entsteht im Zeitpunkt der Zusendung. Kerstin Hardt behält sich vor, beispielsweise für den Fall, dass das Seminar ausgebucht ist, das Angebot des Kunden nicht anzunehmen. Einer Begründung für die Ablehnung bedarf es nicht.
- Kerstin Hardt nimmt das Angebot des Kunden gerichtet auf die Teilnahme an der Veranstaltung zu festen Konditionen stets nur unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten und vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr an. Der Platz ist für den Kunden dementsprechend erst fest reserviert, wenn er die entsprechende Vergütung vollständig gezahlt hat.
- Es gilt darüber hinaus im Hinblick auf die Vereinbarung über die Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. einem Seminar stets die auflösende Bedingung, dass die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, ist der Vertrag automatisch aufgelöst. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Im Falle von individuelleren, sogenannten „Intensiv-Seminaren“, Einzel-Coachings oder Mentorings sowie bei Anfragen für Vorträge auf kundeneigenen Veranstaltungen erfolgt vorvertraglich stets ein persönlicher Kontakt. Dabei handelt es sich in der Regel um ein Telefonat, im Rahmen dessen die jeweiligen individuellen Konditionen zwischen den Parteien festgelegt werden.
- Die Anfrage des Kunden kann über des Terminbuchungstool Calendly auf der Website von Kerstin Hardt erfolgen sowie über das Kontaktformular, aber auch in Textform per E-Mail. Soweit der Kunde nicht selbst einenTermin über das Buchungstool wählt, wird Kerstin Hardt dem Kunden einen Terminvorschlag machen. EinAnspruch auf einen Termin besteht jedoch nicht.
- Im Anschluss an den persönlichen Kontakt versendet Kerstin Hardt ein Angebot per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse und ist 7 Tage lang an dieses Angebot gebunden. Der Kunde ist angehalten regelmäßig auch den SPAM-Ordner seines E-Mail-Postfachs zu überprüfen. Die Bestätigung durch den Kunden kann ebenfalls per E-Mail erfolgen.
- Der Vertragsschluss über die Bereitstellung digitaler Medien erfolgt über den Online-Shop. Händler und Vertragspartner ist Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim. Durch Absenden der Bestellung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen von Digistore24 an und bestätigt, von seinem Widerrufsrecht als Verbraucher Kenntnis genommen zu haben.
- Kerstin Hardt behält sich ausdrücklich vor, mit der Leistungserbringung im Einzelfall frühestens ab dem Zeitpunkt des Eingangs der vereinbarten Vergütung in voller Höhe zu beginnen.
Kerstin Hardt bietet im Rahmen eigener Veranstaltungen oder auf Messen die Möglichkeit, Vereinbarungen über Coaching-Formate verbindlich zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt an einem hierzu ausgezeichneten „Service-Point“, hierbei kann es sich sowohl um einen Messestand oder, insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen, um einen zu diesem Zweck gekennzeichneten Bereich handeln. Der Vertragsschluss erfolgt in diesem Fall schriftlich. Der Kunde wird Kerstin Hardt zudem schriftlich bestätigen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Service-Point einen temporären beweglichen Geschäftsraum darstellt. Ein Widerrufsrecht besteht demnach nicht.
§4 Widerrufsrecht
- Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, hat der Kunde grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung zu widerrufen. Sofern die Dienstleistung bereits vor Ende der Widerrufsfrist vollkommen erbracht ist, ist ein Widerruf nicht möglich.
- Bei der Erstellung von individuellen Konzepten, Strategien oder vergleichbaren individuellen Arbeitsergebnissen handelt es sich um eine individuelle auf den Kunden zugeschnittene Leistung. Ein Widerrufsrecht besteht für diese daher nicht.
- Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht ebenfalls nicht bei Verträgen besteht, welche die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen betreffen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Somit besteht kein Widerrufsrecht für jegliche Coaching-Veranstaltungen im Sinne des §5 und §6 dieser Vereinbarung.
- Soweit ein Widerrufsrecht besteht, behält Kerstin Hardt sich vor, mit der Erfüllung der Leistungspflicht nicht vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zu beginnen. Eine Leistungserbringung kann im Einzelfall nur vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, soweit der Kunde dies ausdrücklich verlangt. Das Verlangen muss schriftlich zum Ausdruck gebracht werden.
- Es gilt die mit Vertragsschluss versendete Widerrufsbelehrung.
§5 Veranstaltungen
- Coaching-Veranstaltungen (sogenannte 1-Tages-Seminare) finden in der Regel in Präsenz statt.
- Wurde die Teilnahme an einer Veranstaltung vereinbart, ist der Platz erst verbindlich reserviert, wenn die gesamte Teilnahmegebühr vorab entrichtet wurde. Ausnahmen sind einzelvertraglich zu vereinbaren.
- Soweit der Kunde im Buchungsprozess nichts anderes vermerkt, ist stets der Buchende und Rechnungsempfänger die teilnehmende Person. Soweit durch einen Kunden mehrere Tickets gebucht werden, sind die Namen der zusätzlichen Teilnehmenden anzugeben. Der Buchende ist dafür verantwortlich den weiteren Teilnehmenden etwaige Teilnahmebedingungen zukommen zu lassen, sodass eine Kenntnisnahme durch den jeweiligen Teilnehmenden möglich ist.
- Ticketstornierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Veranstaltungstickets können jedoch weiterveräußert oder auf einen anderen Teilnehmenden übertragen werden. Veräußerungen oder Übertragungen sind Kerstin Hardt in Textform (per E-Mail) mitzuteilen.
- Soweit das Ticket als VIP-Ticket ausgezeichnet ist oder es sich um ein Ticket zum regulären Preis handelt, kann die Teilnahme bei dringender Notwendigkeit auf einen anderen Veranstaltungstermin einmalig umgebucht werden. Die Notwendigkeit ist Kerstin Hardt in Textform mitzuteilen. Eine Stornierungsmöglichkeit besteht nicht.
- Soweit es sich um ein Ticket zu einem Sonderpreis handelt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin oder eine Anrechnung des Ticketpreises auf ein anderes Produkt nicht möglich ist.
- Kerstin Hardt weist ausdrücklich darauf hin, dass, soweit der Kunde bzw. Teilnehmende nicht zur Veranstaltung erscheint, er die Leistung mithin nicht in Anspruch nimmt, keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung besteht. Dem Kunden wird angeraten, den Abschluss einer Veranstaltungs- bzw. Seminarversicherung zu prüfen.
- Sofern die erforderliche Teilnehmerzahl für das jeweilige Format nicht erreicht wird, bleibt es Kerstin Hardt vorbehalten, die Veranstaltung abzusagen. Kerstin Hardt bietet dem Kunden die Möglichkeit, ihn bzw. den Teilnehmenden, unabhängig davon um welche Art von Ticket es sich handelt, kostenfrei auf eine andere Veranstaltung umzubuchen. Andernfalls werden bereits vom Kunden entrichtete Teilnahmegebühren an diesen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Gleiches gilt für die Notwendigkeit einer Terminverlegung oder -absage durch Kerstin Hardt aus einem wichtigen Grund, wie beispielsweise aufgrund von Krankheit von Kerstin Hardt. Dies bleibt Kerstin Hardt stets vorbehalten. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich um eine höchstpersönliche Leistungserbringung durch Kerstin Hardt handelt und ein Vertreten dementsprechend nicht in Frage kommt.
- Der Teilnehmende verpflichtet sich jede Art von Störungen der Veranstaltung zu unterlassen. Den Weisungen von Kerstin Hardt bzw. Mitarbeitern ist stets Folge zu leisten. Die jeweils gültige Hausordnung ist zu beachten. Kommt es zu Beeinträchtigungen es Ablaufs durch den Teilnehmenden oder werden wiederholt Anweisungen nicht beachtet, so ist Kerstin Hardt berechtigt, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Bereits gezahlte Gebühren werden in einem solchen Fall nicht erstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
- Zur Verfügung gestelltes Equipment ist pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die der Kunde an Fremdeigentum verursacht, ist er im gesamten Umfang haftbar.
- Die gesamte Veranstaltung, einschließlich der Vorträge, Präsentationen und Darbietungen, ist urheberrechtlich geschützt. Audiovisuelle Mitschnitte während der Veranstaltung sind grundsätzlich nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Unterstützungsmaterial darf ohne die Genehmigung von Kerstin Hardt nicht vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Soweit die Teilnehmenden Zugang zu sensiblen Informationen und Daten anderer Teilnehmender erhalten, sind diese geheim zu halten und streng vertraulich zu behandeln.
§6 Sonderregelungen für Intensiv-Seminare
- Intensiv-Seminare finden in der Regel über mehrere Tage statt. Die konkrete Ausgestaltung des Intensiv-Seminares sowie entsprechend die konkrete Leistungspflicht von Kerstin Hardt ergibt sich aus der jeweiligen Seminar-Konzeption und der einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Mit Vertragsschluss ist stets eine Vorauszahlung in Höhe von 20% des Seminar-Preises zu leisten. Kerstin Hardt wird dem Kunden gemeinsam mit dem Angebot in Textform den konkreten Betrag nennen. Die Zahlung ist ab Vertragsschluss fällig und innerhalb von 10 Tagen an das von Kerstin Hardt angegebene Konto zu leisten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kerstin Hardt zum Rücktritt berechtigt ist, sollte der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung die Vorauszahlung nicht leisten.
- Im Rahmen eines Intensiv-Seminars bietet Kerstin Hardt auch die Bewirtung der Teilnehmenden entsprechend der jeweiligen Seminar-Konzeption. Bei entsprechender Buchung durch den Kunden wird diese im Rahmen der Tagungskostenpauschale dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Kerstin Hardt behält sich dabei stets das Recht vor, angekündigtes Angebot an Verpflegung aufgrund unvorhergesehener Umstände zu ändern. Die Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch den Verzehr der angebotenen Speisen oder Getränke entstehen, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruht. Kerstin Hardt übernimmt insbesondere keine Haftung für allergische Reaktionen, wenn der Teilnehmende nicht im Vorfeld auf seine Unverträglichkeiten hingewiesen hat.
- Kerstin Hardt behält sich im Übrigen vor, den angekündigten Seminarort zu ändern. Aus besonders wichtigen Gründen (höhere Gewalt) kann dies auch kurzfristig geschehen. Der Teilnehmende wird über eine Änderung umgehend informiert. Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
- Die Buchungen für Intensiv-Seminare sind grundsätzlich personengebunden. Sie können nur nach Rücksprache mit Kerstin Hardt auf einen anderen Teilnehmenden übertragen werden. Dies ist insbesondere notwendig, da einige Intensiv-Seminare spezielle Zugangsvoraussetzungen haben und die Gruppenzusammensetzung ein wichtiger Bestandteil für die erwünschten Effekte ist.
- Im Rahmen von Intensiv-Seminaren bietet Kerstin Hardt die Möglichkeit der Umbuchung. Es gelten folgende besondere Bedingungen:
• Eine einmalige Umbuchung auf einen anderen Intensiv-Seminar-Termin ist bis 6 Monate vor Seminarbeginn kostenfrei möglich.
• Für Umbuchungen ab 6 Monaten vor Seminarbeginn wird Kerstin Hardt für den Organisationsaufwand eine pauschale Gebühr in Höhe von 200,- Euro (netto/Person) erheben.
• Stornierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden wird angeraten, den Abschluss einer Veranstaltungs- bzw. Seminarversicherung zu prüfen.
• Es liegt im Ermessen von Kerstin Hardt im Einzelfall eine Stornierung zu ermöglichen soweit seitens des Kunden Gründe, die ihm die Teilnahme oder eine Umbuchung unmöglich machen, dargelegt werden. Entsprechende Nachweise sind Kerstin Hardt vorzulegen. Kerstin Hardt behält es sich vor im Falle einer solchen Stornierung die pauschale Gebühr in Höhe von 200,- Euro (netto/Person) geltend zu machen.
• Die Tagungskostenpauschale in Höhe von 350,- Euro (netto/Person) wird bei einer Umbuchung oder Stornierung ab 14 Tage vor Seminarbeginn zusätzlich zur Stornierungs- bzw. Umbuchungsgebühr erhoben. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht dementsprechend diesbezüglich nicht. - Im Übrigen gelten die Regelungen des §5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Insbesondere weist Kerstin Hardt darauf hin, dass ein Fernbleiben oder ein Ausschluss keinerlei Anspruch aufKostenerstattung begründetund, dass soweit der Teilnehmende Zugang zu sensiblen Informationen und Daten anderer Teilnehmender erhält, diese geheim zu halten und streng vertraulich zu behandeln sind.
§7 Einzel-Coachings (Zoom-Coachings) und Termine
- Soweit der Kunde Interesse an einem Einzel-Coaching hat, findet zunächst ein Kennenlerngespräch statt, wobei unter anderem auch die individuellen Bedürfnisse des Kunden sowie die vom Kunden gewünschten Leistungen besprochen werden. Auf dieser Grundlage formuliert Kerstin Hardt ein individuelles Angebot.
- Ein Kennenlerngespräch ist für den potenziellen Kunden kostenfrei und begründet keinen Anspruch auf den Abschluss einer Coaching-Vereinbarung. Kerstin Hardt entscheidet nach freiem Ermessen, ob ein Kennenlerngespräch stattfindet und ob im Anschluss eine Vereinbarung mit dem Kunden abgeschlossen wird.
- Kerstin Hardt prüft im Rahmen von Einzel-Coachings für jeden Kunden nach dessen individuellen Bedürfnissen, welche Kombination an Maßnahmen und Kommunikationskanälen die geeigneteste ist und behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen anzupassen beziehungsweise durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
- Soweit es sich bei Einzel-Coachings um sogenannte Zoom-Coachings handelt, finden diese über ein Videotool virtuell statt. Die Zugangsdaten werden dem Kunden vor der Durchführung zugesandt. Nachfolgende Regelungen gelten gleichermaßen für den Fall, dass einzelne Coaching-Einheiten ausnahmsweise in Präsenz stattfinden. An- und Abfahrtzeiten sowie evtl. Fahrtkosten werden in dem Fall je nach individueller Vereinbarung separat in Rechnung gestellt.
- Die jeweilige Coaching-Einheit eines Zoom-Coachings umfasst, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, 60 Minuten. Die Termine für einzelne Coaching-Einheiten werden zwischen Kerstin Hardt und dem Kunden nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen zeitnahen Termin. Kerstin Hardt ist jedoch bemüht dem Kunden bei dringendem Bedarf einen zeitnahen Termin anzubieten.
- Die Verlegung von einzelnen Zoom-Coaching-Einheiten oder Absagen seitens Kerstin Hardt bleiben vorbehalten. Kerstin Hardt wird dem Kunden die Notwendigkeit einer Verlegung oder Absage unverzüglich anzeigen. Dem Kunden ist bewusst, dass es sich vorliegend um eine höchstpersönliche Leistungserbringung handelt, sodass bei einer dringenden Verhinderung von Kerstin Hardt die Durchführung des Termins durch eine Vertretung nicht in Frage kommen kann. Kerstin Hardt wird dem Kunden im Falle eines Ausfalls einen zeitnahen Ersatztermin anbieten. Terminverlegungen verpflichten Kerstin Hardt weder zu einer Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung, noch zum Schadensersatz.
- Der Kunde hat die Absage einer vereinbarten Zoom-Coaching-Einheit mindestens 48 Stunden zuvor in Textform anzuzeigen. Sollte keine rechtzeitige Absage erfolgen oder bleibt der Kunde einfach fern, wird die Vergütung voll berechnet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückzahlung eventuell bereits geleisteter Vergütung. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, Kerstin Hardt den durch die nicht rechtzeitige Absage des Termins entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Dem Kunden ist bewusst, dass alle vereinbarten Coaching-Termine verbindlich sind. Dies betrifft insbesondere auch die vereinbarten Uhrzeiten. Der Kunde verpflichtet sich, zum vereinbarten Termin pünktlich zu erscheinen. Verspätet sich der Kunde zum vereinbarten Termin, wird die Vergütung ebenfalls voll berechnet. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten behält sich Kerstin Hardt ausdrücklich vor, den Termin abzubrechen. Die Vergütung wird in diesem Fall ebenfalls voll berechnet. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung eventuell bereits geleisteter Vergütung.
- Soweit es sich um ein Zoom-Coaching handelt, stellt der Kunde sicher, dass er über die erforderlichen technischen Geräte und eine stabile Internetverbindung verfügt, um an dem Zoom-Coaching teilnehmen zu können. Kerstin Hardt haftet nicht für Störungen, die auf technische Probleme beim Kunden oder beim Internetanbieter zurückzuführen sind. Sollte die Coaching-Einheit aufgrund einer Störung, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ordnungsgemäß stattfinden können, behält sich Kerstin Hardt ebenfalls ausdrücklich vor, den Termin abzubrechen. Die Vergütung wird in diesem Fall ebenfalls voll berechnet. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung eventuell bereits geleisteter Vergütung.
§8 Sonderregelungen Tages-Coaching
- Einzel-Coachings können auch in Form eines sogenannten Tages-Coachings stattfinden. Tages-Coachings finden in der Regel an einem Tag über mehrere Stunden statt. Einzelheiten werden nach einem Kennenlerngespräch einzelvertraglich zwischen den Parteien vereinbart.
- Die Regelungen des §7 gelten entsprechend, soweit sie nicht von folgenden Sonderregelungen abweichen.
- Das Tages-Coaching findet in Präsenz oder virtuell statt. Es liegt im freien Ermessen von Kerstin Hardt, darüber zu befinden, welche Form für das Anliegen des Kunden angemessen und zielführend ist. Kerstin Hardt wird im Rahmen der Abwägung stets die Belange und Wünsche des Kunden einbeziehen.
- Dem Kunden ist bewusst, dass Tages-Coachings eine intensive Vorbereitung seitens Kerstin Hardt erfordern. Ihm ist auch bewusst, dass aufgrund der sorgfältigen Planung der Termine von Kerstin Hardt und ihrer hohen Auslastung, durch Absagen des Kunden erhebliche organisatorische Schwierigkeiten entstehen. Kerstin Hardt wird dementsprechend im Zusammenhang mit Tages-Coachings eine pauschale Ausfallgebühr zur Kompensation von Vorbereitungs- und Freihaltungskosten in folgender Höhe in Höhe erheben:
• Erfolgt die Absage bis zu 7 Tagen vor dem Termin wird eine Gebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Vergütung erhoben.
• Erfolgt die Absage in weniger als 7 Tagen bis zu 48 Stunden vor dem Termin wird eine Gebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung erhoben.
• Erfolgt die Absage in weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bleibt der Kunde einfach fern, wird die Vergütung voll berechnet. - Der Kunde hat in der jeweils benannten Höhe keinen Anspruch auf Rückzahlung eventuell bereits geleisteter Vergütung.
§ 9 Laufzeitverträge – Mentoring-Programm
- Neben der einzelnen Buchung abgeschlossener Coaching-Einheiten, besteht die Möglichkeit, Vereinbarungen über regelmäßige, wie beispielsweise wöchentliche, Coaching-Einheiten zu schließen. Insbesondere sogenannte Mentoring-Programme werden über eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Die konkrete Ausgestaltung und die konkrete Laufzeit ergeben sich aus der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarung.
- Soweit zwischen den Parteien eine Vereinbarung mit einer konkreten Laufzeit geschlossen wurde, beginnt die Coaching-Leistung ab Vertragsschluss oder zum zwischen den Parteien vereinbarten Starttermin. Die Vereinbarung endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für eine Kündigung ist stets die Textform erforderlich.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund steht jeder Vertragspartei zu, wenn ihr die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zumutbar ist. Für Kerstin Hardt ist die Unzumutbarkeit insbesondere, aber nicht ausschließlich, gegeben, wenn
• Der Kunde sich mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung mehr als 2 Monate trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug befindet,
• der Kunde nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz) gerät,
• der Kunde sonstigen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt oder
• der Kunde gegen gesetzliche Verbote, insbesondere gegen strafrechtliche, urheberrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, verstößt. - Sollte der Kunde ein Pausieren der Laufzeit wünschen, kann Kerstin Hardt nach freiem Ermessen entscheiden, ob dem Wunsch entsprochen wird. Eine Zustimmung ist nur verbindlich, wenn sie in Textform erfolgt und eine konkrete Angabe zu Beginn und Ende der Pause enthält. Ein Anspruch auf Pausieren besteht nicht. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hat Kerstin Hardt auch während der Pause einen Anspruch auf die Fortführung eventuell vereinbarter Teilzahlungen. Die Laufzeit verlängert sich in diesem Fall ohne zusätzliche Kosten entsprechend der Dauer der Pause.
- Wünscht der Kunde während der Laufzeit eine Anpassung der Leistung oder zusätzliche Leistungen aus dem Leistungsportfolio von Kerstin Hardt, so ist dies gesondert zwischen den Parteien in Textform zu vereinbaren. Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
§10 Digitale Produkte / Mitgliederbereich
- Kerstin Hardt bietet verschiedene digitale Produkte, wie beispielsweise E-Books oder Audiodateien zum Kauf über den Online-Shop an.
- Soweit dem Kunden digitale Produkte überlassen werden, erhält er hieran das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich uneingeschränkte Recht zur Nutzung des Produkts zu eigenen Zwecken, es sei denn, es ist explizit eine andere Form der Lizensierung vereinbart. Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden je nach Produkt zum Abruf und/oder zum Download und zur Speicherung auf ein Speichermedium, welches im Eigentum des Kunden steht oder welches dieser zu nutzen berechtigt ist.
- Downloadprodukte kann der Kunde innerhalb von 12 Monaten ab Zahlung bis zu 50 Mal herunterladen. Kerstin Hardt ist nicht verpflichtet die Datei auf unbestimmte Zeit zum Download bereit zu halten.
- Alle von Kerstin Hardt im Rahmen ihrer Leistungspflicht überlassenen digitalen Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an allen überlassenen digitalen Produkten zu beachten. Dies gilt im Übrigen gleichermaßen für kostenlos zur Verfügung gestellte digitale Produkte (bspw. Podcasts und pdf-Dokumente), unabhängig davon, ob es sich um ein Downloadprodukt handelt.
- Unzulässig sind insbesondere die Vervielfältigung, die Übersetzung, die Bearbeitung und sonstige Umarbeitungen, jede Form der Verbreitung sowie die öffentliche Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung. Insbesondere sind auch unzulässig das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Dateien oder die geschäftsmäßige Nutzung der Dateien zu eigenen oder fremden Zwecken.
- Kerstin Hardt bietet darüber hinaus verschiedene digitale Produkte exklusiv über den sogenannten Mitgliederbereich an. Der Zugang zum Mitgliederbereich wird dem Kunden nach kostenpflichtiger Buchung des jeweiligen Programmes durch Kerstin Hardt zur Verfügung gestellt.
- Im Rahmen des Registrierungsvorgangs für den Mitgliederbereich hat der Kunde eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Sollten sich die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder die erforderlichen persönlichen Daten nachträglich ändern, so ist der Kunde verpflichtet diese unverzüglich im Kundenkonto anzupassen.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Überlassung der Nutzungsmöglichkeit des Zuganges oder eines kostenpflichtigen Produktes an Dritte ist dem Kunden untersagt. Für den Fall, dass die Zugangsdaten des Kunden von unberechtigten Dritten verwendet werden, haftet der Kunde für dadurch entstandenen Schaden im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang eines Antrags auf Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls.
- Kerstin Hardt bietet, soweit technisch möglich, die Funktions- und die Betriebsbereitschaft des Mitgliederbereichs. Sie ist berechtigt, die Gestaltung des Mitgliederbereichs jederzeit ohne Angabe von Gründen anzupassen sowie den Dienst ganz oder teilweise einzustellen, zu erweitern oder zu ändern.
§11 Vorträge / Keynotes / Speaker Einsatz / Workshops
- Das Leistungsportfolio umfasst auch den höchstpersönlichen Auftritt von Kerstin Hardt auf kundeneigenen Veranstaltungsformaten. Art und Umfang der Leistung werden stets einzelvertraglich nach einem Kennenlerngespräch entsprechend der Bedürfnisse des Kunden zwischen den Parteien verabredet.
- Kerstin Hardt wird jedoch die Vortragsweise und den konkreten Inhalt des Vortrages nach ihrem Ermessen gestalten, wobei sie sich an den Vorstellungen und Wünschen des Kunden orientiert.
- Die Vergütung wird entsprechend des zeitlichen Aufwandes, welcher auch die Vorbereitung sowie den Zeitaufwand für die Anreise umfasst, einzelvertraglich zwischen den Parteien vereinbart. Je nach einzelvertraglicher Vereinbarung sind die Kosten der Anreise sowie der Unterkunft in der vereinbarten Vergütung enthalten. Diese Kosten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorträge von Kerstin Hardt sowie insbesondere auch die konkreten Inhalte und Methoden urheberrechtlich geschützt sind. Audiovisuelle Mitschnitte sind dem Kunden nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit eine Vereinbarung geschlossen wird, umfasst diese nicht das Recht die Aufzeichnung zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
- Für die Bewerbung der Veranstaltung durch den Kunden bzw. Informationen an die Teilnehmenden im Vorfeld der Veranstaltung, wird Kerstin Hardt dem Kunden einzelvertraglich das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich bis zum Abschluss der Veranstaltung beschränkte Recht einräumen von Kerstin Hardt zur Verfügung gestelltes Bild- und Textmaterial zu nutzen und zu verbreiten. Dieses Nutzungsrecht steht dem Kunden nur in Zusammenhang mit der konkreten Veranstaltung zu, für die es übertragen wurde.
- Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die erforderliche Hardware sowie eine adäquate Infrastruktur (bspw. Mikrofone und Beamer) vorzuhalten. Falls die Infrastruktur des Kunden ungeeignet, fehlerhaft oder nicht im ausreichenden Maße vorhanden ist und der Vortrag aufgrund dessen nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden kann, berechtigt dies weder zu einer Stornierung seitens des Kunden noch zur Minderung der vereinbarten Vergütung. Es besteht kein Anspruch auf Wiederholung des Vortrages. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Sollte Kerstin Hardt im Rahmen ihres Vortrages Unterlagen oder Audio-Produkte zur Verfügung stellen bzw. eine Präsentation von Bildern und Videos verwenden, so sind auch diese Materialien urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmenden ist es untersagt sie zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich wiederzugeben oder zuganglich zu machen. Der Kunde ist verpflichtet nach der Veranstaltung die zur Verfügung gestellte Präsentation unverzüglich von seiner Hardware zu löschen, falls diese auf seine Hardware übertragen wurde.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass jede Art von Störungen der Veranstaltung durch die Teilnehmenden unterlassen wird. Kommt es zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Vortrags durch die Teilnehmenden, sodass Kerstin Hardt die Fortsetzung nicht zumutbar ist, liegt es in ihrem Ermessen den Vortrag auszusetzen bzw. abzubrechen. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung. Bereits gezahlte Vergütung wird in einem solchen Fall nicht erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Der Kunde haftet für alle Schäden, die Kerstin Hardt oder ihren Mitarbeitern durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Sachschäden oder Verletzungen von Personen, die während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Der Kunde stellt Kerstin Hardt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
- Dem Kunden ist bewusst, dass es sich vorliegend um eine höchstpersönliche Leistungserbringung handelt, sodass bei einer dringenden Verhinderung von Kerstin Hardt, die Durchführung des Termins durch eine Vertretung nicht in Frage kommen kann. Kerstin Hardt wird dem Kunden im Falle eines Ausfalls einen zeitnahen Ersatztermin anbieten oder bereits geleistete Vergütung erstatten. Darüber hinaus bestehen seitens des Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche.
- Kerstin Hardt gewährt dem Kunden die Möglichkeit in dringenden Fällen den vereinbarten Vortragstermin zu stornieren. Eine Stornierung ist bis sechs Wochen vor dem Termin möglich, soweit nichts Abweichendes individuell vereinbart wurde. Sollte die Stornierung nicht rechtzeitig erklärt werden, ist die gesamte Vergütung durch den Kunden zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung.
§12 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Höhe der Vergütung (das Honorar) wird zwischen den Parteien individuell einzelvertraglich vereinbart und bemisst sich nach Art und Umfang der Leistung.
- Die Abrechnung erfolgt ebenfalls entsprechend individueller Vereinbarung. Sie richtet sich danach, ob einzelne Coaching-Einheiten gebucht werden oder es sich um ein Paket, eine Laufzeitvereinbarung oder eine Veranstaltung handelt.
- Ist eine Abrechnung jeder einzelnen Coaching-Einheit verabredet, so erfolgt dies aufgrund zuvor zwischen den Parteien vereinbarter Tages- bzw. Stundensätze. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 10 Tagen an das von Kerstin Hardt angegebene Konto zu zahlen, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
- Im Einzelfall kann die Vergütung in monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden, soweit dies einzelvertraglich so vereinbart wurde. Die Höhe und das Fälligkeitsdatum der jeweiligen Teilzahlung wird in einem individuellen Zahlungsplan festgehalten und ist mit Eintritt des jeweiligen Datums fällig und an das von Kerstin Hardt angegebene Konto zu zahlen. Kerstin Hardt behält sich ausdrücklich vor, die Teilzahlungsvereinbarung zu kündigen, sollte sich der Kunde mit einer Rate mehr als 28 Tage in Verzug befinden.
- Soweit dies einzelvertraglich vereinbart wurde, kann die Zahlung auch per SEPA-Basislastschrift erfolgen. Bei Vereinbarung dieser Zahlungsart ist der Kunde dazu verpflichtet, Kerstin Hardt bei Vertragsschluss ein SEPA Lastschriftmandat zu erteilen. Die Zahlung ist nach Erteilung des Mandats und entsprechend des individuell vereinbarten Zahlungsplanes, nicht jedoch vor Ablauf der Frist, für die Vorabinformation („Pre-Notification“) zur Zahlung fällig. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung von Kerstin Hardt an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA Lastschrift ankündigt. Der Kunde erhält die Vorabankündigung via Mail. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Werktag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Wurde die Teilnahme an einer Veranstaltung im Sinne des §5 dieser Vereinbarung vereinbart, ist der Platz erst verbindlich reserviert, wenn die gesamte Teilnahmegebühr an das von Kerstin Hardt angegebene Konto überwiesen wurde. Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung fällig innerhalb und von 10 Tagen an das von Kerstin Hardt angegebene Konto zu zahlen, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
- Fahrtkosten und eventuelle Hotelkosten, welche Kerstin Hardt im Rahmen einer vereinbarten Anreise entstehen, werden je nach einzelvertraglicher Vereinbarung entsprechend in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Kosten für Räumlichkeiten, welche eigens für das Coaching angemietet werden.
- Für Fahrten, die im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich werden, berechnet Kerstin Hardt eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,83 Euro pro gefahrenen Kilometer. Die Pauschale berücksichtigt die durchschnittlichen Betriebskosten des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der aktuellen Kraftstoffpreise und üblicher Verkehrssituationen. Individuelle Vereinbarungen über die Höhe der Fahrtkosten bleiben vorbehalten.
- Werden im Rahmen von Beratungsprozessen zusätzlich Recherchearbeiten nötig, berechnet Kerstin Hardt hierfür eine angemessene Vergütung bemessen am Umfang der Rechercheleistung.
- Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen wird der Kunde automatisch in Verzug gesetzt. Einer gesonderten Zahlungserinnerung bedarf es dafür nicht.
- Die Verzugszinsen betragen bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte und bei Unternehmen neun Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Kerstin Hardt nicht aus. Insbesondere hat der in Verzug befindliche Kunde Kerstin Hardt alle angemessenen Mahn-, Inkasso- und Auskunftskosten zu ersetzen.
- Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gem. §§273, 320 BGB durch den Kunden ist nur möglich, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Er kann nur gegen rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen.
§13 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet das vereinbarte Honorar in voller Höhe und rechtzeitig zu bezahlen.
- Er ist darüber hinaus zur Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, Kerstin Hardt alle Informationen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit Kerstin Hardt Leistungspflichten erfüllen kann. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkungsleistungen abhängig ist.
- Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm angegebenen Informationen wahr und vollständig sind.
- Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das Kennenlerngespräch.
- Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Der Kunde trägt während des gesamten Coaching-Prozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coachings.
- Das Coaching und insbesondere die Veranstaltungen sind darauf ausgelegt, den Teilnehmenden herauszufordern und seine persönlichen Grenzen zu erweitern. Um ein optimales Lernerlebnis zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Teilnehmende vor der Teilnahme sicherstellt, dass er körperlich und mental dazu in der Lage ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungen Übungen beinhalten, die körperlich und mental fordernd sein können. Es besteht selbstverständlich jederzeit die Freiheit, Übungen auszulassen oder die Veranstaltung zu verlassen. Ein Erstattungsanspruch besteht jedoch nicht.
- Coaching setzt immer gegenseitiges Vertrauen voraus sowie die Bereitschaft des Kunden, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinander zu setzen. Es handelt sich um einen freien, aktiven und selbstverantwortlichen Prozess. Kerstin Hardt steht dem Kunden als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Kunden geleistet. Kerstin Hardt gibt im Rahmen des Coachings nur die Methodik vor, nicht die Ergebnisse und Schlussfolgerungen.
- Kerstin Hardt übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für private und unternehmerische Entscheidungen des Kunden, die aufgrund einer Beratung vom Kunden gefällt werden. Kerstin Hardt begleitet im Rahmen ihrer Leistung lediglich den Kunden bei seiner Entwicklung und Entscheidungsfindung.
- Der Kunde ist darüber hinaus für fachliche Fragestellungen und Entscheidungen ausschließlich selbst verantwortlich. Dem Kunden ist bekannt, dass Kerstin Hardt nicht über Kompetenzen in kundenspezifischen Fachgebieten verfügt. Fachliche Kompetenzen sind in keinem Fall Inhalt der Leistungspflicht von Kerstin Hardt, sondern obliegen stets dem Kunden.
- Soweit dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung Unterlagen oder Audio-Dateien bzw. Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden, ist es dem Kunden strengstens untersagt, diese zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen.
- Eventuell von Kerstin Hardt im Rahmen der Leistungserbringung an den Kunden herausgegebene Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne die Einwilligung von Kerstin Hardt vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen stellt Kerstin Hardt dem Kunden exklusiv zur Verfügung.
- Von Kerstin Hardt entwickelte Methoden und Modelle sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Es ist dem Kunden strengstens untersagt, diese zu verbreiten.
- Audiovisuelle Mitschnitte von Coachings und Veranstaltungen sind nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt im besonderen Maße für Gruppenveranstaltungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mitschnitte einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer darstellen und sanktioniert werden.
- Sollte Kerstin Hardt im Rahmen einer Veranstaltung selbst Fotos von der Veranstaltung und den Teilnehmenden fertigen wollen, werden entsprechende Einverständniserklärungen eingeholt und/oder ein allgemeiner Hinweis platziert, dass sich die Teilnehmenden mit der Teilnahme damit einverstanden erklären, dass diese Fotos zu Dokumentations- und Werbezwecken verwendet werden können. Sollte ein Teilnehmender damit nicht einverstanden sein, hat er Kerstin Hardt bzw. Mitarbeiter darauf hinzuweisen.
§14 Urheber- und Datenschutz / Vertraulichkeit
- Im Falle von individuellen Konzepten oder Arbeitsergebnissen erhält der Kunde das uneingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an diesen.
- Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhaltenen vertraulichen oder persönlichen Informationen vertraulich zu behandeln und falls erforderlich durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Personenbezogene Daten des Kunden werden von Kerstin Hardt ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verwendet.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich bei beiden Vertragsparteien auch auf alle bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Verfahren oder sonstige geschäftliche bzw. betriebliche Tatsachen. Sie erstreckt sich insbesondere auch auf die von Kerstin Hardt entwickelten und angewendeten Methoden und Modelle. Dem Kunden ist es strengstens untersagt diese zu verbreiten.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich auf Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
- „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
- Kerstin Hardt darf den Kunden, soweit dies einzelvertraglich vereinbart wurde, auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Der Kunde räumt Kerstin Hardt in diesem Zusammenhang unentgeltlich das einfache, nicht übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, eine Bewertung oder ein Statement in Textform oder in Form eines Videos sowie je nach Vereinbarung den Namen zu nennen. Dies gilt ausschließlich im Zusammenhang mit den Leistungen von Kerstin Hardt.
- Die Einzelheiten zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§15 Haftung
- Die Haftung von Kerstin Hardt, auch für etwaige Erfüllungsgehilfen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet Kerstin Hardt für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dabei haftet Kerstin Hardt jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Kerstin Hardt übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für unternehmerische, fachliche oder private Entscheidungen des Kunden, die vom Kunden gefällt werden. Kerstin Hardt begleitet im Rahmen der Beratungs- und Coachingleistungen lediglich den Kunden bei seiner Entwicklung und Entscheidungsfindung.
- Die Teilnahme an Veranstaltungen und allen Übungen erfolgt stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko, insbesondere muss der Kunde seine physische und psychische Eignung für die Teilnahme selbst beurteilen können.
- Soweit die jeweiligen Teilnahmebedingungen von Veranstaltungen besonderen Haftungsklauseln enthalten, werden diese ebenfalls Vertragsbestandteil.
§16 Schlussbestimmungen
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen für die Rechtmäßigkeit der Textform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung und sonstiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt das jeweilige Gesetzesrecht. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- Hinweis zur EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Kerstin Hardt ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
- Soweit der Kunde, wenn er als Unternehmer handelt, bei Abschluss des Vertrags seinen Sitz in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung aus Deutschland verlegt hat oder sein Sitz zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist die Klage an demjenigen Gericht zu erheben, welches die örtliche Zuständigkeit im Bereich des Sitzes von Kerstin Hardt hat. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand, das heißt der Ort, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
- Es gilt stets die aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Rahmen von Laufzeitverträgen ist Kerstin Hardt berechtigt, sofern dies nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden führt, ganz oder teilweise jederzeit aus den folgenden Gründen die AGB zu ändern: Aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen; aus Sicherheitsgründen; um existierende Merkmale der Services weiterzuentwickeln oder zu optimieren sowie um zusätzliche Merkmale hinzuzufügen; um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und technische Anpassungen vorzunehmen und um die künftige Funktionsfähigkeit der Services sicherzustellen. Sofern Kerstin Hardt Änderungen vornimmt, setzt diese den Kunden darüber in Textform in Kenntnis und weist ihn auf sein Widerspruchsrecht hin. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde den Änderungen, so steht Kerstin Hardt ein Sonderkündigungsrecht zu.